Einkäufe außerhalb der EU
Schätzung der Zoll- und Steuerzuschläge für Pakete aus ausländischen Geschäften (außerhalb der EU)
So funktioniert der Rechner für Online-Einkäufe
Bestellwert eingeben
Geben Sie den Preis Ihrer Bestellung einschließlich Versandkosten ein. Wählen Sie die Originalwährung aus.
Warenkategorie wählen
Wählen Sie die passende Produktkategorie. Verschiedene Warengruppen unterliegen unterschiedlichen Zollsätzen.
IOSS-Status prüfen
Geben Sie an, ob der Verkäufer am IOSS-Verfahren (Import One Stop Shop) teilnimmt. Bei IOSS wurde die MwSt. bereits beim Kauf berechnet.
Abgaben ermitteln
Der Rechner zeigt Ihnen die fälligen Zoll- und Steuerabgaben. Pakete unter 150 EUR Sachwert sind zollfrei.
Wann sollten Sie diesen Rechner verwenden?
- ✓Vor Bestellungen bei AliExpress, Temu, Shein oder anderen Nicht-EU-Shops
- ✓Zur Prüfung, ob für Ihr Paket Zoll anfällt (Grenze: 150 EUR)
- ✓Zur Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer auf Online-Einkäufe
- ✓Wenn Sie wissen möchten, ob der Verkäufer die MwSt. bereits über IOSS abgeführt hat
- ✓Zur Kalkulation der tatsächlichen Gesamtkosten Ihrer Auslandsbestellung
Expertentipps
IOSS spart Nachzahlung
Große Plattformen wie AliExpress und Temu nutzen das IOSS-Verfahren. Die MwSt. wird bereits beim Checkout erhoben. Sie müssen dann bei Zustellung keine Abgaben mehr zahlen.
Vorsicht bei Wertangaben
Der Zoll kann den deklarierten Warenwert überprüfen. Zu niedrige Wertangaben durch Verkäufer können zu Nachforderungen, Bußgeldern und Beschlagnahme führen.
150-EUR-Grenze richtig berechnen
Die zollfreie Schwelle von 150 EUR bezieht sich auf den Sachwert der Ware (ohne Versandkosten). Aber Achtung: Für die MwSt.-Berechnung werden Versandkosten einbezogen.
Mehrere Pakete einer Bestellung
Wenn eine Bestellung in mehreren Paketen geliefert wird, kann der Zoll die Warenwerte zusammenrechnen. Künstliche Aufsplittung zur Umgehung der Freigrenze ist verboten.
Berechnungsbeispiel
Bestellung eines Smartphones (200 EUR) bei einem chinesischen Online-Shop ohne IOSS:
| Warenwert | 200,00 EUR |
| Versandkosten | 15,00 EUR |
| Zollwert (CIF) | 215,00 EUR |
| Zollsatz (Smartphones) | 0,0% |
| Zollbetrag | 0,00 EUR |
| Einfuhrumsatzsteuer (19%) | 40,85 EUR |
| Gesamtkosten | 255,85 EUR |
Rechtsgrundlagen
Zollbefreiungsverordnung
Verordnung (EG) Nr. 1186/2009, Art. 23-27: Warensendungen mit einem Sachwert bis 150 EUR sind von Einfuhrzöllen befreit.
IOSS-Regelung (Import One Stop Shop)
Seit dem 1. Juli 2021 können Verkäufer aus Drittländern die MwSt. für Sendungen bis 150 EUR über das IOSS-System abführen.
Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
Richtlinie 2006/112/EG in der Fassung der E-Commerce-Richtlinie (EU) 2017/2455: Regelungen zur MwSt. auf Fernverkäufe aus Drittländern.