Zoll und MwSt.
Berechnen Sie den geltenden Zoll und die MwSt. anhand des Warenwerts, des HS-Codes und des Ursprungslandes.
So funktioniert der Zollrechner
Warenwert eingeben
Geben Sie den Warenwert (CIF) in der Originalwährung ein. Der Rechner rechnet automatisch mit dem aktuellen NBP-Wechselkurs in EUR um.
Zolltarifnummer wählen
Wählen Sie den passenden TARIC-Code (Zolltarifnummer) für Ihre Ware. Dieser bestimmt den anzuwendenden Zollsatz.
Ursprungsland angeben
Das Ursprungsland beeinflusst den Zollsatz. Für bestimmte Länder gelten Präferenzzollsätze oder Antidumping-Zölle.
Ergebnis prüfen
Sie erhalten eine detaillierte Aufstellung: Zollbetrag, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten der Einfuhr.
Wann sollten Sie diesen Rechner verwenden?
- ✓Vor dem Import von Waren aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten)
- ✓Zur Kalkulation der Gesamtkosten bei gewerblichen Einfuhren
- ✓Zur Prüfung des korrekten Zollsatzes anhand des TARIC-Codes
- ✓Zur Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert
- ✓Zur Vorbereitung der Zollanmeldung (Einfuhrzollanmeldung)
Expertentipps
CIF-Wert korrekt ermitteln
Der Zollwert basiert auf dem CIF-Preis (Cost, Insurance, Freight). Vergessen Sie nicht, Transportkosten und Versicherung zum Warenwert hinzuzurechnen.
Präferenzzollsätze prüfen
Bei Importen aus Ländern mit EU-Freihandelsabkommen (z.B. Südkorea, Japan, Kanada) können ermäßigte oder Null-Zollsätze gelten. Voraussetzung ist ein gültiger Präferenznachweis.
Antidumping-Zölle beachten
Für bestimmte Waren aus China, Russland oder anderen Ländern können zusätzliche Antidumping- oder Ausgleichszölle anfallen. Prüfen Sie die TARIC-Datenbank.
MwSt.-Bemessungsgrundlage
Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf den Zollwert zuzüglich Zollbetrag und ggf. Verbrauchsteuer erhoben. In Deutschland beträgt der Regelsatz 19%.
Berechnungsbeispiel
Import von Elektronikbauteilen aus China (TARIC-Code 8542 31 00, Zollsatz 0%) im Wert von 10.000 EUR:
| Warenwert (CIF) | 10.000,00 EUR |
| Zollsatz | 0,0% |
| Zollbetrag | 0,00 EUR |
| Einfuhrumsatzsteuer (19%) | 1.900,00 EUR |
| Gesamtkosten der Einfuhr | 11.900,00 EUR |
Rechtsgrundlagen
Unionszollkodex (UZK)
Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - Rechtsrahmen für den gesamten Zollbereich der EU, einschließlich Zollwertermittlung und Zollverfahren.
TARIC (Integrierter Zolltarif)
Der integrierte Zolltarif der EU enthält alle Zollsätze, Handelsmaßnahmen und Rechtsvorschriften für den Warenverkehr.
Umsatzsteuergesetz (UStG)
Regelt die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland. Der Regelsatz beträgt 19%, der ermäßigte Satz 7% (z.B. für Lebensmittel, Bücher).
Kombinierte Nomenklatur (KN)
Die KN bildet die Grundlage für die zolltarifliche Einreihung von Waren und bestimmt die anzuwendenden Zollsätze.